| Ein Motorrad darf lenken, |
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wer einen Führerschein
der Vorstufe A hat oder |
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wer einen Führerschein
der Klasse A hat oder |
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wer mindestens 5 Jahre einen
Führerschein der Klasse B und eine Zusatzausbildung hat
(siehe Leichtmotorrad bis 125 ccm) |
Mindestalter: 18 Jahre
18 - 20 Jahre für Motorräder bis 25 kW und maximal 0,16
kW/kg Leistungsgewicht (Vorstufe A - Die Einschränkung auf
die Vorstufe A erlischt nach Ablauf von zwei Jahren automatisch.
Es ist keine neue Prüfung und auch kein neuer Führerschein
notwendig.)
| Berechtigungsumfang: |
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Motorräder und Motorräder
mit Beiwagen |
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Kraftfahrzeuge mit 3 oder 4
Rädern und einer Eigenmasse von maximal 400 kg |
Die Praxis-Prüfung dauert mindestens 25 Minuten.
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens
nach 14 Tagen wiederholt werden.
Mit der bestanden Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen
und Sie erhalten den Führerschein von der Bezirkshauptmannschaft
oder Polizeidirektion.
Probezeit:
Es besteht eine Probezeit von 2 Jahren (unabhängig vom Lebensalter).
In dieser Zeit gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.
B.: Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.)
wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet.
Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.
2. Ausbildungsphase
Diese Ausbildungsphase gilt für jene
Personen, die nach dem 1. Jänner 2003
den Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung bei der Behörde
stellen (wird häufig von der Fahrschule durchgeführt).
Auch wenn Sie schon einen Führerschein
B haben, ist trotzdem die für die Klasse A vorgesehene
Ausbildung zu absolvieren.
Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerschein A
und B sind beide jeweils
dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.
Das Training:
Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden),
inkl. Verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum
von 3 - 9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.
| Sollte die Ausbildung nicht
oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen
Zeitraum absolviert werden, so drohen: |
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Verlängerung der Probezeit |
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und im schlimmsten Fall: Entziehung
der Lenkberechtigung (bis zum Nachweis der Absolvierung der
Ausbildung) |
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